§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die
Geschäftsbedingungen zwischen der Heilpraktikerin für Psychotherapie (Madelaine Kaufmann) und dem Klienten () als Beratungs-, Therapievertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB soweit zwischen den
Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Klient das generelle Angebot der Heilpraktikerin für Psychotherapie, die Beratung und Therapie bei der Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder
sonstiger Zwecke annimmt und sich an die Heilpraktikerin für Psychotherapie zum Zwecke der Beratung/ Therapie, auch inklusive Gesprächen, Übungen zur
Selbsterfahrung und kognitiven Umstrukturierung sowie Entspannungsübungen nach Maßgabe der Beratung/ Therapie und der angegeben Verfahren wendet.
Die Heilpraktikerin für Psychotherapie ist berechtigt, einen Beratungs-, Therapievertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche
Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn die Heilpraktikerin für Psychotherapie aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht beraten/ therapieren kann oder
darf, oder wenn es Gründe gibt, die sie in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der
Heilpraktikerin für Psychotherapie für die bis zur Ablehnung der Beratung/ Therapie entstandenen Leistungen erhalten.
§ 2 Inhalt des
Beratungs-, Therapievertrages
Die Heilpraktikerin für Psychotherapie erbringt ihre Dienste gegenüber dem Klienten in der
Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung, Entspannung, Prävention, Therapie anwendet.
Die Heilpraktikerin für Psychotherapie ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem
mutmaßlichen Klientenwillen entsprechen, sofern der Klient hierüber keine Entscheidung trifft.
Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Klienten kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert
werden. Soweit der Klient die Anwendung derartiger Gespräche ablehnt und ausschließlich nach speziellen anerkannten Methoden beraten werden will, hat er das der Heilpraktikerin für Psychotherapie
gegenüber zu erklären.
Die Heilpraktikerin für Psychotherapie darf keine Krankschreibungen vornehmen und sie darf keine Medikamente verordnen.
Wenn der Klient an folgenden psychischen Erkrankungen/ Störungen leidet, muss dies der Heilpraktikerin – falls vom Klienten bekannt – mitgeteilt werden: Schizophrenie, Depressionen, Essstörungen, Demenzerkrankungen und Suchterkrankungen, da diese Störungsbilder einer medizinischen, medikamentösen Abklärung und Versorgung bedürfen.
Die Therapie/ Beratung kann beidseitig jederzeit ohne Angaben von Gründen beendet und unterbrochen werden.
§ 3 Mitwirkung
des Klienten
Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Klient nicht verpflichtet. Eine Beratung und Therapie ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung des Klienten sinnvoll. Dies gilt
insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für eine
Beratung wie auch für eine aktive Mitarbeit bei Entspannungsübungen und anderen
Methoden. Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztlichen
Untersuchung für den Fortgang einer weiteren Beratung/ Therapie im Sinne des Klienten bestimmend sein. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie ist
berechtigt, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der Klient die Beratungs- und Therapieinhalte verneint.
§ 4 Honorierung
der Heilpraktikerin für Psychotherapie
Die Heilpraktikerin für Psychotherapie hat für ihre Dienste einen Honoraranspruch, der vor der Zusammenarbeit kommuniziert wird. In diesem Fall werden 50 Euro pro Gespräch (Online oder Präsenz)
fällig. Das Honorar kann sowohl in bar, als Überweisung und auch als Rechnung beglichen und erstellt werden.
Die Heilpraktikerin für Psychotherapie übersendet dem Klienten eine Rechnung zum Ende des Monats. Der Betrag sollte innerhalb von 14 Tagen überwiesen werden. Die Rechnung wird den Namen und die Anschrift des Klienten sowie den Beratungs- und Therapiezeitraum enthalten.
Der Klient ist darüber informiert, dass die Heilpraktikerin für Psychotherapie keine Zulassung zu Krankenkassen, Beihilfestellen oder sonstigen Kostenträgern
hat. Die Honorare sind von den
Klienten selber zu bezahlen. Die Rechnungen können aber bei der Krankenversicherung eingereicht werden, insbesondere bei einer privaten Versicherung. Zudem können die Kosten in der
Steuererklärung angegeben werden.
Termine, die von Seiten der Heilpraktikerin für Psychotherapie abgesagt werden müssen, werden dem Klienten nicht in Rechnung gestellt. Der Klient hat in einem solchen Fall keinerlei An-sprüche
gegen die Heilpraktikerin für Psychotherapie. Diese schuldet auch keine Angabe von Gründen.
§ 5
Vertraulichkeit der Beratung
Die Heilpraktikerin für Psychotherapie behandelt die Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Beratungen, der Prävention und Entspannungsverfahren sowie deren
Begleitumstände und die persönlichen Verhältnissen des Klienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Klienten. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im
Interesse des Klienten erfolgt und anzunehmen ist, dass der Klient zustimmen wird. Es ist vereinbart worden, dass Mitschriften während der Sitzungen erfolgen dürfen.
Absatz 1 ist nicht anzuwenden, wenn die Heilpraktikerin für Psychotherapie aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht auf
behördliche oder gerichtliche Anordnung. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz 1 ist ferner
nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Prävention, Therapie und Entspannungsverfahren persönliche Angriffe gegen sie oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der
Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
Die Heilpraktikerin für Psychotherapie führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Handakte).
Dem Klienten steht eine Einsicht in diese Handakte zu; er kann diese Handakte auch heraus verlangen. Absatz 2 bleibt unberührt.
Sofern der Klient eine Akte über die Beratung und Therapie verlangt, erstellt die Heilpraktikerin für Psychotherapie diese kosten- und honorarpflichtig nach
tatsächlichem Zeitaufwand aus der
Handakte.
§ 6
Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Beratungs- und Therapievertrag und den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei
vorzulegen.
§ 7 Salvatorische
Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungs- und Therapievertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit
des Vertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist
vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck
oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.